05 Arbeit

Um langfristig in Deutschland erfolgreich zu sein, sollte eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Bildung und Ausbildung schützen langfristig am besten vor Arbeitslosigkeit.

Mittlerweile dürfen Ausländer mit sämtlichen Aufenthaltstiteln aus humanitären und familiären Gründen arbeiten (= unselbstständige Erwerbstätigkeit). Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Geschützte dürfen auch selbstständig tätig sein. Bei anderen humanitären Aufenthaltserlaubnissen kann eine selbstständige Tätigkeit genehmigt werden.

Bei Asylbewerbern und Geduldeten besteht in den ersten drei Monaten nach dem Asylgesuch ein Erwerbstätigkeitsverbot. Sind die drei Monate vorüber, dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Berufsausbildung machen. Das gilt für jeden Ausbildungsberuf – ohne Einschränkungen.

Flüchtlingspaten können u.a. unterstützen durch

  • Information über die diversen Angebote
  • Hilfe bei der Erstellung von CVs
  • Begleitung zum Jobcenter/Arbeitsagentur und anderen Beratungsstellen
  • Hilfe bei Anträgen und Bewerbungen
  • Unterstützung bei Anträgen zur Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen

Download: 211201 Arbeit-Fluechtlingspaten-Info

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

191010_Zugang_zu_Förderinstrumenten_für_Geflüchtete