Für die ersten 15 Monate ihres Aufenthalts erhalten Flüchtlinge eingeschränkten Versicherungsschutz für ärztliche Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz.
Flüchtlingspaten können Asylsuchende unterstützen durch
- Erläuterung des Leistungsumfangs
- Begleitung zum Sozialamt
- Hife bei der Suche von Ärzten/Krankenhäusern
- Ggfs. Begleitung zum Arzt/Krankenhaus
- Hinweise auf Informationen in der Muttersprache
- Hinweise auf Beratungsstellen